Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ladenverkauf, Wartungs- und Reparaturarbeiten

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Camac Harfen Deutschland GmbH, Gardes-du-Corps-Str. 3, 14059 Berlin und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

c) Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung (Angebot und Annahme) zustande.

§ 2 Leistungsumfang Wartungs- und Reparaturleistungen

a) Wartung

Die Wartung dient dem Erhalt der Bespielbarkeit der Instrumente, ohne jedoch jeglichen Ausfall oder altersbedingter oder sonstiger Verschlechterung der Bespielbarkeit entgegentreten zu können.
Art und Umfang der durchzuführenden Wartungsarbeiten sind jeweils zu definieren.

b) Umfang der Wartungsarbeiten

Arbeiten, wie z. B. Reparaturen, Umbauten, Erweiterungen usw., werden ausschließlich auf gesonderte Anforderung des Kunden als separater Auftrag gegen gesonderte Berechnung und daher nicht im Rahmen Wartungsvereinbarung ausgeführt. Dies gilt auch für die Beseitigung von Mängeln oder Funktionsstörungen, die im Rahmen der Wartung festgestellt werden. Die Camac Harfen Deutschland GmbH ist bemüht, diese nach Auftragserteilung möglichst umgehend zu beseitigen.

c) Abnahme bei Reparaturarbeiten

Die Abnahme findet im Betrieb der Camac Harfen Deutschland GmbH statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung des Vertragsgegenstandes gemeldet oder die endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, diesen gegen Begleichung der fälligen Rechnung nicht abholt. Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Betrieb der Camac Harfen Deutschland GmbH, soweit nichts anderes in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) vereinbart ist.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden bei Wartungs- und Reparaturarbeiten

a) Zugang

Der Kunde gewährt dem Wartungspersonal freien Zugang zu den betreffenden Instrumenten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeiten unterbrechungsfrei durchgeführt werden können und ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Kosten die durch zusätzliche Anfahrten entstehen trägt der Kunde, soweit er dies zu vertreten hat.

b) Wartung vor Ort

Sollte die Wartung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in dessen Räumlichkeiten stattfinden, so ist es die Pflicht des Kunden für einen geeigneten Arbeitsplatz zu sorgen. Sollte der Arbeitsplatz nicht geeignet sein und die Wartung dennoch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden stattfinden, haftete dieser für Schäden die durch die Durchführung der Wartung an einem ungeeigneten Ort entstehen.

c) Hinweispflicht

Der Kunde weist die Camac Harfen Deutschland GmbH auf festgestellte Defekte, Funktionsstörungen usw. hin. Er trifft soweit möglich und zumutbar Vorkehrungen, die Störungs- bzw. Fehlersuche erleichtern und wirkt bei der Störungs- bzw. Fehlersuche mit.

§ 4 Lieferung von Harfen

Die Camac Harfen Deutschland GmbH weist ausdrücklich daraufhin, dass Sie Harfen nicht selbst liefert, dem Kunden jedoch bei Bedarf gern eine geeignete Spedition vermittelt. Die Speditionskosten sind vom Kunden zu tragen. Eine Spedition kann empfohlen werden, jedoch kommt der Vertrag zwischen der Spedition und dem Kunden zustande.

§ 5 Zahlung

a) Preise

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

b) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Camac Harfen Deutschland GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Camac Harfen Deutschland GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Camac Harfen Deutschland GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Camac Harfen Deutschland GmbH ist berechtigt die Angelegenheit ohne Vorankündigung an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

c) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

 

§ 6 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

b) Nacherfüllung

Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

c) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

d) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Camac Harfen Deutschland GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

g) Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die Camac Harfen Deutschland GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

h) Rügeobliegenheit von Unternehmern

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 7 Haftung

a) Haftungsausschluss

Die Camac Harfen Deutschland GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet Camac Harfen Deutschland GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

 

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

 

c) Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Camac Harfen Deutschland GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

d) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.